Dieses Seminar ist ein exklusives Angebot nur für Mitglieder im Kunststoff-Netzwerk Franken
und richtet sich an Unternehmen der Kunststoffbranche, die Maschinen erstmalig in Betrieb nehmen, betreiben und umbauen, und die die Veränderungen oder Umbauten rechtskonform durchführen wollen.
Bei der erstmaligen Inbetriebnahme einer Maschine oder Anlage sowie bei Veränderungen oder Umbauten muss der Betreiber wichtige Regeln zum Arbeitsschutz einhalten. Das Seminar klärt die Rolle der CE-Kennzeichnung bei erstmaliger Bereitstellung und wann bei einer "Veränderung" oder einem "Umbau" eine erneute "CE-Kennzeichnung" einer Maschine oder Anlage durchzuführen ist.
Die amtliche Interpretation "Wesentliche Veränderung" steht im Bezug auf "Sicherheit" und wird ausführlich erklärt, ebenso ob eine CE-Kennzeichnung durch Veränderung/Umbau "ungültig" wird oder "erlöschen" kann.
Sie können gerne ein Fallbeispiel zur Besprechung im Seminar einreichen.
Bitte reichen Sie hierfür ihre Aufgabenstellung mit einer Kurzbeschreibung und ggf. technischen Unterlagen bis spätestens 2 Wochen vor dem Seminartermin ein.
Da in der Diskussion maximal zwei Fallbeispiele bearbeitet werden können, erfolgt eine Auswahl der Praxisbeispiele durch das KNF in Zusammenarbeit mit dem Referenten.
Die Anmeldung für dieses Seminar in Bayreuth (bei der Neue Materialien Bayreuth GmbH ) erfolgt für KNF-Mitglieder direkt per E-Mail an das Kunststoff-Netzwerk Franken: