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6. Phase / CE-Kennzeichnung

CE-Prüfung

CE-Kennzeichnung Phase 6 CE-Prüfung
Unsere Leistungen & Produkte
Ist die Anleitung für Ihre Produkt vollständig, verständlich und rechtlich wirksam? Unsere Technische Redaktion prüft Ihre Anleitung, zeigt Schwachstellen auf und gibt Empfehlungen zur Optimierung.
Sind die wesentlichen Anforderungen nach EU-Richtlinien und -Verordnungen für Ihr Produkt eingehalten? Wir prüfen in der erforderlichen Prüftiefe, wie z.B. formale Anforderungen, Anleitungen oder Produktsicherheit.
Erhalten Sie Empfehlungen, welche Safexpert-Module genau für Ihren Bedarf passen und wie die Einführung effizient gelingt. Starten Sie mit den richtigen Voraussetzungen.
Ausreichend sicher? Sicherheitstechnische Beratung durch einen zertifizierten Sicherheitsingenieur für Produkte, Maschinen, Anlagen und zur funktionalen Sicherheit von Steuerungen.
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CE-Software
Für einheitliche und übersichtliche Prüfungen von Produkten, Maschinen und Anlagen mit stets aktuellen Prüflisten.
Fertige Prüflisten nach Normen, EU-Richtlinien, nationalen Verordnungen sind verfügbar oder können selbst erstellt werden.
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Erfahren Sie, wie die Produktsicherheit und die CE-Kennzeichnung mit den Regeln zum Arbeitsschutz zusammenhängen.

Wie hängt Produktsicherheit und Arbeitsschutz zusammen?

Für den Arbeitsschutz sind immer die nationalen Gesetze maßgeblich. In Deutschland ist dies die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

Eine unfallfreie Arbeit ist möglich, wenn Produkte richtig eingesetzt und sicherheitsgerecht verwendet werden. Dafür gelten die Regeln zum Arbeitsschutz, die sich an den Betreiber richten. Es dürfen nur Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt und verwendet werden, die den wesentlichen Anforderungen der zutreffenden EU-Richtlinien und -Verordnungen entsprechen. Dazu ist eine Prüfung vor der erstmaligen Verwendung erforderlich.

Somit besteht eine rechtliche Wechselwirkung zwischen Produktsicherheit (Hersteller) und Betriebssicherheit (Betreiber). Stellt ein Betreiber Arbeitsmittel für den eigenen Gebrauch her, gelten die gleichen Anforderungen. Der Betreiber nimmt dann auch die Rolle des Herstellers ein.

Die EU-Arbeitsschutz-Rahmen-Richtlinie in Verbindung mit mehreren Einzelrichtlinien ist die Grundlage für die nationalen Arbeitsschutzgesetzte der Mitgliedstaaten.

Produktsicherheit und Arbeitsschutz bei der CE-Kennzeichnung

Warum ist eine Prüfung vor erstmaliger Verwendung erforderlich?

Bevor ein Arbeitsmittel erstmalig benutzt wird, muss das Arbeitsmittel einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden (§§ 3 und 5 BetrSichV). Dabei sind Maßnahmen zu treffen, dass die Arbeitsmittel für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei Bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet ist. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§3 Abs. 1 BetrSichV).

Prozess - Prüfung vor erstmaliger Verwendung

Die Prüfung vor der erstmaligen Verwendung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung. Sie umfasst die Prüfung des Arbeitsmittels in Bezug auf die Produktsicherheit.

Aspekte dieser sogenannten „CE-Prüfung“ sind:

  • Formale Voraussetzungen, wie CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Betriebsanleitung mit Mindestinhalten in der Sprache Deutsch (oder Verwenderland)
  • Wesentliche Anforderungen, wie Sicherheitskonzept, Einsatzumgebung, Bedienung, Bau- u. Ausrüstung
  • Eignung und Ausführung von Schutzeinrichtungen

Die Berufsgenossenschaften in Deutschland stellen Hilfsmittel für Prüfungen und Gefährdungsbeurteilungen kostenlos zur Verfügung. Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) stellt außerdem für die Prüfung die App „Maschinen-Check“ zur Verfügung.

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Was ist Vision Zero?

In Deutschland setzen die Berufsgenossenschaften auf Prävention und die Strategie „VISION ZERO. Keine Unfälle und gesund arbeiten!“ Sie steht für die Überzeugung, dass Unfälle vermieden werden könnten, wenn im Vorfeld die richtigen Maßnahmen getroffen werden. Ziel ist es, die Arbeitswelt so zu gestalten, dass eine unfallfreie Arbeit möglich ist und Menschen durch die Arbeit nicht krank werden.

(Quelle: BGRCI, T008 DGUV Information 213-054 Ausg. Sept. 2016)

Vision Zero
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