Erfahren Sie, wie die Produktsicherheit und die CE-Kennzeichnung mit den Regeln zum Arbeitsschutz zusammenhängen.
Für den Arbeitsschutz sind immer die nationalen Gesetze maßgeblich. In Deutschland ist dies die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
Eine unfallfreie Arbeit ist möglich, wenn Produkte richtig eingesetzt und sicherheitsgerecht verwendet werden. Dafür gelten die Regeln zum Arbeitsschutz, die sich an den Betreiber richten. Es dürfen nur Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt und verwendet werden, die den wesentlichen Anforderungen der zutreffenden EU-Richtlinien und -Verordnungen entsprechen. Dazu ist eine Prüfung vor der erstmaligen Verwendung erforderlich.
Somit besteht eine rechtliche Wechselwirkung zwischen Produktsicherheit (Hersteller) und Betriebssicherheit (Betreiber). Stellt ein Betreiber Arbeitsmittel für den eigenen Gebrauch her, gelten die gleichen Anforderungen. Der Betreiber nimmt dann auch die Rolle des Herstellers ein.
Die EU-Arbeitsschutz-Rahmen-Richtlinie in Verbindung mit mehreren Einzelrichtlinien ist die Grundlage für die nationalen Arbeitsschutzgesetzte der Mitgliedstaaten.
Bevor ein Arbeitsmittel erstmalig benutzt wird, muss das Arbeitsmittel einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden (§§ 3 und 5 BetrSichV). Dabei sind Maßnahmen zu treffen, dass die Arbeitsmittel für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei Bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet ist. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§3 Abs. 1 BetrSichV).
Die Prüfung vor der erstmaligen Verwendung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung. Sie umfasst die Prüfung des Arbeitsmittels in Bezug auf die Produktsicherheit.
Aspekte dieser sogenannten „CE-Prüfung“ sind:
Die Berufsgenossenschaften in Deutschland stellen Hilfsmittel für Prüfungen und Gefährdungsbeurteilungen kostenlos zur Verfügung. Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) stellt außerdem für die Prüfung die App „Maschinen-Check“ zur Verfügung.
In Deutschland setzen die Berufsgenossenschaften auf Prävention und die Strategie „VISION ZERO. Keine Unfälle und gesund arbeiten!“ Sie steht für die Überzeugung, dass Unfälle vermieden werden könnten, wenn im Vorfeld die richtigen Maßnahmen getroffen werden. Ziel ist es, die Arbeitswelt so zu gestalten, dass eine unfallfreie Arbeit möglich ist und Menschen durch die Arbeit nicht krank werden.
(Quelle: BGRCI, T008 DGUV Information 213-054 Ausg. Sept. 2016)
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