Für die meisten Produkte führt der Hersteller die Konformitätsbewertung alleine, mit internen Prozessen und Prüfungen durch. Für bestimmte Produktkategorien müssen zur Konformitätsbewertung unabhängige Prüfstellen einbezogen werden.
Erfahren Sie hier, welche Prüfungen von den unterschiedlichen Konformitätsbewertungsverfahren gefordert werden.
Welche Prüfungen erforderlich sind, definieren die Module der Konformitätsbewertungsverfahren. Die Abbildung zeigt die möglichen Verfahren auf Grundlage der Module A bis H und ob zusätzlich ein Notified Body einbezogen werden muss.
Aus den dargestellten Verfahren ergeben sich vier Prüfarten:
Modul A „Interne Fertigungskontrolle” ist die am häufigsten geforderte Variante der Konformitätsbewertung. Hierbei erklärt der Hersteller auf Grundlage interner Kontrollen und Prüfungen, dass sein Produkt alle wesentlichen Anforderungen erfüllt. Das Einbeziehen eines Notified Bodys ist nicht erforderlich.
Bei diesem Verfahren erfolgt die Prüfung in zwei Schritten. Zunächst erfolgt die Prüfung der Konformität eines Musters (EU-Baumusterprüfung) durch einen Notified Body. Sobald das Baumuster zugelassen ist, muss gewährleistet werden, dass alle weiteren Produkte mit dem Baumuster übereinstimmen.
Dem Modul B folgt ein weiteres Modul C, D, E oder F, um die Übereinstimmung von den Serienprodukten mit dem Baumuster sicherzustellen.
Bei diesem Verfahren betreibt der Hersteller ein Qualitätssicherungssystem, um die Konformität zu gewährleisten. Das Qualitätssicherungssystem wird von einem Notified Body bewertet.
Der Hersteller gewährleistet die Konformität der hergestellten Produkte mit den Anforderungen der EU-Richtlinie und -Verordnung.
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