Hier finden Sie eine leicht verständliche Einführung darüber, was das CE-Zeichen bedeutet, für welche Produkte es erforderlich ist und wer für die CE-Kennzeichnung verantwortlich ist.
Einfach ausgedrückt ist das CE-Zeichen ein wesentlicher Hinweis darauf (jedoch kein Nachweis dafür), dass ein Produkt die europäischen Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Diese Anforderungen werden durch Rechtsakte der Europäischen Union definiert. Beispiele für Rechtsakte sind unter anderem EU-Richtlinien und -Verordnungen.
Für viele Produkte ist das CE-Zeichen eine rechtlich verpflichtende Voraussetzung, damit diese am freien Warenverkehr innerhalb Europas teilnehmen dürfen. „Europa” schließt in diesem Zusammenhang alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Schweiz und die Türkei mit ein. Die CE-Kennzeichnung bedeutet nicht, dass ein Produkt in der Europäischen Union hergestellt wurde.
Ein CE-Zeichen in Kombination mit einer vierstelligen Nummer (z. B. CE 0036) bedeutet, dass eine unabhängige Prüfstelle, genannt Notified Body, für die Erfüllung der Anforderungen miteinbezogen werden musste.
Das CE-Zeichen darf an einem Produkt angebracht werden, wenn festgestellt wurde, dass alle Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt sind und das Produkt „konform“ mit den Anforderungen der zutreffenden EU-Richtlinien und -Verordnungen ist.
Dazu ist ein Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Wird in diesem Verfahren festgestellt, dass die Anforderungen erfüllt sind, wird dies durch die Konformitätserklärung bestätigt. Liegt die Konformitätserklärung vor, darf das CE-Zeichen am Produkt angebracht werden.
Grundsätzlich ist der Hersteller eines Produktes für die CE-Kennzeichnung verantwortlich. Zuständig kann jedoch auch jemand werden oder sein, der eine wirtschaftliche Rolle im europäischen Binnenmarkt einnimmt.
Gemäß der EU-Verordnung über Marktüberwachung und Konformität von Produkten VO 2019/1020 ist für das Inverkehrbringen eines Produktes in der Europäischen Union immer ein niedergelassener „Wirtschaftsakteur“ erforderlich (Art. 4 (1) VO 2019/1020). Er ist verantwortlich für die Konformität und CE-Kennzeichnung der Produkte.
Der Wirtschaftsakteur kann eine natürliche oder juristische Person sein (Art. 4 (2.) VO 2019/1020):
Das CE-Zeichen ist nur für bestimmte Produkte erforderlich. Die EU-Richtlinien und -Verordnungen definieren hierfür Produktkategorien. Eine Produktkategorie fasst Produkte mit bestimmten Eigenschaften, Beschaffenheiten oder Verwendungsarten zusammen. Wenn ein Produkt einer Kategorie entspricht oder bestimmte Eigenschaften, Beschaffenheiten oder Verwendungsarten zutreffend sind, ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend.
Produkte, die unter keine Kategorie fallen und für die somit keine EU-Richtlinie oder EU-Verordnung gilt, dürfen nicht mit dem CE-Zeichen versehen werden.
Die nachstehende Liste (Stand: Juni 2022) enthält eine Auswahl relevanter Produktkategorien mit der jeweiligen Nummer der EU-Richtlinie (RL) oder EU-Verordnung (VO):
Weitere Aspekte eines Produktes, die eine CE-Kennzeichnung erforderlich machen:
Ein Produkt kann durchaus von mehreren Kategorien oder Aspekten erfasst werden. Ein einfaches Beispiel hierfür ist ein elektrischer Warmwasserheizkessel, welcher mit 230 V AC betrieben wird. Dieser wird von folgenden EU-Richtlinien erfasst:
Das CE-Zeichen ist kein Prüfsiegel, da es nichts über die Qualität eines Produktes aussagt. Es ist eine Voraussetzung für den Eintritt in den europäischen Binnenmarkt und richtet sich in erster Linie an Marktaufsichtsbehörden und nicht direkt an die Endverbraucher. Daher darf mit dem CE-Zeichen auch nicht geworben werden.
Das CE-Zeichen berechtigt zum Verkauf und zur Verwendung bestimmter Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei. Es wird daher auch oft als „Reisepass” für Produkte umschrieben.
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