EU-Richtlinien und -Verordnungen fordern, dass die Benutzer über die richtige und sichere Verwendung und Nutzung eines Produktes informiert werden. Zudem muss ein Hersteller mit Technischen Unterlagen die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen darlegen können.
Erfahren Sie hier, welche Dokumente für den Nachweis erforderlich sind und welche Anforderungen an die Inhalte von Betriebsanleitungen gelten.
Für den Nachweis der Konformität sind Technische Unterlagen erforderlich. Sie betreffen die Herstellung eines Produktes sowie Dokumente, ggf. Zertifikate der Lieferanten für die zugekauften Bauteile oder Komponenten. Die Dokumente müssen in der Regel 10 Jahre als Nachweis verfügbar sein.
Eine Liste der erforderlichen Dokumente finden Sie in den zutreffenden EU-Richtlinien und -Verordnungen im Abschnitt „Anhang“. Behörden der europäischen Marktaufsicht können diese Unterlagen anfordern, wenn ein entsprechender Grund vorliegt. Ist es nicht möglich diese Unterlagen vorzulegen, kann die Behörde die Konformität des Produktes anzweifeln.
Es wird unterschieden zwischen:
Betriebsanleitungen umfassen Informationen zur richtigen und sicheren Verwendung, Bedienung, Aufbau und Inbetriebnahme sowie zur Instandhaltung. Die prinzipiellen Inhalte geben EU-Richtlinien, -Verordnungen und EN-Normen vor.
Jedem Produkt muss eine Betriebsanleitung beiliegen. Sie ist daher vor dem Inverkehrbringen zu erstellen und falls erforderlich, in eine oder mehrere europäischen Sprachen zu übersetzen. Die Anleitung sollte so einfach und knapp wie möglich gehalten werden, sowie leicht zu übersetzen sein. Begriffe und Einheiten (SI-Einheiten) müssen durchgängig und einheitlich verwendet werden.
Folgende EN-Normen behandeln wichtige Grundsätze zur Erstellung von Betriebsanleitungen:
Betriebs- und Gebrauchsanleitungen enthalten strukturierte Informationen und unterschiedliche Informationsarten wie z. B. technische Beschreibungen, Handlungen und sicherheitsbezogene Informationen.
Sicherheitsbezogene Informationen erklären die bestimmungsgemäße Verwendung, den sicheren Umgang mit dem Produkt und weisen auf Risiken bei der Verwendung hin. Zudem müssen sie konkret über Restrisiken informieren und nach Dringlichkeit strukturiert sein.
Folgende Arten von sicherheitsbezogene Informationen sind normgerecht in die Anleitung aufzunehmen:
Die Betriebsanleitung ist in der Sprache des Landes, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird, beizulegen. Gibt es im jeweiligen Land mehrere Sprachen, so ist die Betriebsanleitung in der Sprache des Gebietes, in dem das Produkt verwendet wird, erforderlich.
Die EU-Richtlinien und -Verordnungen sehen hierfür die Übersetzung in eine der 24 Amtssprachen der Europäischen Union vor.
Übersetzen bedeutet, die Informationen der Ausgangsprache schriftlich in die Zielsprache zu übertragen. Einfluss auf die Qualität der Übersetzung haben folgende Aspekte:
Leitlinien zum Ablauf der Übersetzung, erforderliche Daten und Informationen enthält die Norm EN ISO 17100 Übersetzungsdienstleistungen – Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen.
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