Erfahren Sie hier, welche Bedeutung die Konformitätserklärung hat, welche Angaben auf dem Produkt mit der „Kennzeichnung“ in Verbindung stehen und wie die CE-Kennzeichnung angebracht wird.
Mit der EU-Konformitätserklärung wird die Übereinstimmung des Produktes mit den Anforderungen der benannten EU-Richtlinien und -Verordnungen rechtsverbindlich bestätigt. Zudem wird bestätigt, dass die aufgeführten EN-Normen angewendet wurden, um die wesentlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die EU-Konformitätserklärung wird zu dem Zeitpunkt ausgestellt, nachdem die Konformitätsbewertung abgeschlossen ist, also bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Das Dokument wird vom Hersteller oder einem verantwortlichen Wirtschaftsakteur ausgestellt und rechtsverbindlich unterzeichnet.
Formale und inhaltliche Angaben in der EU-Konformitätserklärung sind in den jeweiligen EU-Richtlinien und -Verordnungen vorgegeben. Wenn ein Notified Body an der Konformitätsbewertung beteiligt war, sind Informationen zur Prüfstelle sowie die angewandten Module des Konformitätsbewertungsverfahrens in der Erklärung anzugeben.
Einige EU-Richtlinien und -Verordnungen fordern in der Konformitätserklärung die Angabe einer „Person“, die bevollmächtigt ist, technische Unterlagen an eine Behörde zu übermitteln. Dabei kann es sich um eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Europäischen Union handeln. Im Wesentlichen ist dazu eine „Kontaktstelle“ in der europäischen Union erforderlich, was für Hersteller aus Drittländern wichtig ist.
Aufgabe der bevollmächtigten Person ist lediglich, die technischen Unterlagen zusammenzustellen und zu übermitteln, wenn diese von einer Behörde verlangt werden. Sie ist in dieser Funktion nicht für die Erstellung der technischen Unterlagen, die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens oder die Anbringung des CE-Zeichens zuständig.
Bei herstellenden Unternehmen, die innerhalb der EU ansässig sind, kann diese Rolle eingenommen werden von:
Herstellende Unternehmen, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, können diese Rolle übertragen an:
Mit dem Begriff „Kennzeichnung“ verbinden die EU-Richtlinien und -Verordnungen bestimmte Angaben, um ein Produkt und seinen Hersteller eindeutig identifizieren zu können. Prinzipiell sind Angaben wie Name und Adresse des Herstellers, Bezeichnung des Produktes und Jahr der Herstellung anzugeben. Für das Produkt angewendete EN-Normen können die erforderlichen Angaben ergänzen. Erforderliche Angaben finden Sie unter dem Begriff „Kennzeichnung“ sowohl in den EU-Richtlinien und -Verordnungen als auch in den EN-Normen.
In der Praxis werden diese Informationen auf einem Hersteller- oder Typenschild, auf der Verpackung und/oder in der Benutzerinformation angegeben.
Das CE-Zeichen hingegen dient als sichtbares Zeichen, dass der Hersteller ein Produkt für konform mit den zutreffenden EU-Richtlinien und -Verordnungen erklärt.
Das CE-Zeichen muss mit dem dargestellten Schriftbild übereinstimmen. Bei Verkleinerung oder Vergrößerung müssen die Proportionen eingehalten werden. Es muss gut sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht werden. Gut sichtbar bedeutet, dass es leicht zugänglich sein muss. Die Mindesthöhe von 5 mm ist für die gute Leserlichkeit erforderlich.
In manchen Fällen ist die Anbringung des CE-Zeichens auf dem Produkt oder die Einhaltung der Mindestabmessung nicht möglich, technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar. In solchen Fällen kann das CE-Zeichen auf der Verpackung oder auf den Begleitunterlagen angebracht werden. Nur aus „Design-Gründen“ darf das CE-Zeichen nicht auf die Verpackung oder auf die Begleitunterlagen verlagert werden.
Ein Produkt darf mit zusätzlichen Zeichen versehen sein, sofern diese eine andere Funktion als das CE-Zeichen erfüllen, nicht mit der CE-Kennzeichnung verwechselt werden können und weder die Lesbarkeit noch die Sichtbarkeit des CE-Zeichens beeinträchtigen.
In mehreren EU-Richtlinien und -Verordnungen sind zusätzliche, obligatorische Zeichen vorgesehen, die die CE-Kennzeichnung ergänzen. Diese Piktogramme oder Zeichen beziehen sich z. B. auf eine Verwendungsart, Geräteeinteilung (Klasse, Kategorie …), Lärmemission, Energieverbrauch etc.
Hier einige Beispiele:
Wenn ein Notified Body im Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt war, muss die Kennnummer des Notified Bodys hinter dem CE-Zeichen stehen. Der Hersteller bringt die Kennnummer unter der Verantwortung des Notified Bodys an, wenn dies in der zutreffenden EU-Richtlinie oder -Verordnung gefordert ist.
Wenn mehrere EU-Richtlinien oder -Verordnungen gelten, kann die Einschaltung mehrerer Notified Bodys erforderlich werden. In solchen Fällen werden alle Kennnummern der beteiligten Notified Bodys hinter dem CE-Zeichen angegeben.
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