Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die neue Maschinenverordnung die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten. Damit bringt sie mehr Rechtsklarheit für alle Hersteller, die Maschinen oder zugehörige Produkte in Verkehr bringen. Ein zentraler Aspekt: Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen werden künftig digital bereitgestellt. Dies soll nicht nur Ressourcen sparen, sondern auch die Benutzerfreundlichkeit und den Zugang zu wichtigen Informationen verbessern.
Die Verordnung bringt neue Vorgaben, etwa zu Cybersecurity, Dokumentation und künstlicher Intelligenz. Hersteller müssen frühzeitig reagieren, um ab dem Stichtag konform zu sein. Im Expertengespräch erfahren Sie, welche Anforderungen die Verordnung an diese Unterlagen stellt und wie Unternehmen sich schon heute vorbereiten können, um den Übergang reibungslos zu gestalten.
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